Holiday Caravan
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AGB s


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wohnwagenanmietung Stand 01.11.2023


Vorwort

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten im Falle des Abschlusses eines Vertrages über die

Buchung eines Wohnwagens zwischen der (Holiday Caravan) Firma Kosmetik Pur Balance, nachstehend “Vermieter”, und dem “Mieter”.

Holiday Caravan ist eine Marke der Firma Kosmetik Pur Balance.


1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt



1.1.

Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Wohnwagens

„Mietgegenstand“ an natürliche Personen für deren eigene, private Zwecke.


1.2.

Auf den Mietvertrag findet ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die

Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zu Mietverträgen,

Anwendung.


1.3.

Der Mieter gestaltet seinen Aufenthalt selbst und eigenverantwortlich. Reiseleistungen und

insbesondere eine Gesamtheit von Reiseleistungen werden nicht durch den Vermieter geschuldet.

Der Vermieter bietet keinen Pauschalreisevertrag im Sinne des § 651a-l BGB an.


1.4.

Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter vollständig auszufüllende und zu

unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll sowie die Gebührenliste in der zu

Vertragsabschluss geltenden Fassung.


1.5.

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.


2. Mindestalter


2.1.

Der Mietgegenstand darf nur von Personen gemietet werden, die das 23. Lebensjahr vollendet

haben.


2.2.

Der gültige Personalausweis oder Reisepass des Mieters ist bis zur Übergabe des

Mietgegenstands im Original vorzulegen.


2.3.

Können die Dokumente bis zur Übergabe nicht vorgelegt werden, wird der Vermieter vom

Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall

ausgeschlossen. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt.


3. Mietpreise, Mietumfang, Versicherungen


3.1.

Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis ist der Mietpreis, sofern die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Sämtliche angegebene Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bearbeitungsgebühren für schuldhafte Pflichtverletzungen des Mieters entnehmen Sie bitte unserer Gebührenliste.


3.2.

Der Mietpreis beinhaltet die Ausstattung des Mietgegenstands laut Mietvertrag und

Ausstattungsliste.


3.3.

Weitere Kosten wie Kurtaxe, Nutzungsentgelte (z.B. Poolpauschale, WLAN Zugang,...) und für die kostenpflichtigen Freizeitangebote des Campingplatzes trägt der Mieter.


3.4.

Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter pro angefangene Stunde 25€ (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis). Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, dem AGB Holiday Caravan – Wohnwagenvermietung Vermieter den Schaden zu ersetzen, der infolge der verspäteten Rückgabe entsteht, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten. Der Vermieter widerspricht im Falle der verspäteten Rückgabe ausdrücklich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses, §545 BGB kommt nicht zur Anwendung.


3.5.

Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gelingt es dem Vermieter, den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten, wird die Mieteinnahme aus dieser Vermietung, unter Berücksichtigung einer Servicepauschale in Höhe von 125€, auf den Mietpreis angerechnet.


3.6.

Die maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands.


4. Reservierung, Vertragsabschluss, Rücktritt und Umbuchung


4.1.

Soweit Vermieter und Mieter keine anderweitige Regelung getroffen haben, bezieht sich der

Mietvertrag auf die gewählte Mietgegenstandsgruppe, nicht auf einen bestimmten Mietgegenstand oder einen bestimmten Grundriss.


4.2.

Spezifische Buchungsanfragen des Mieters führen zu einer 5-tägigen Reservierung. Innerhalb dieser Zeit blockt der Vermieter das Angebot für weitere Kunden. Nach fristgerechter Annahme des unverbindlichen Angebotes durch den Mieter gilt der Vertrag mit Versand der verbindlichen Buchungsbestätigung seitens des Vermieters als geschlossen.


4.3.

Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 50% des Mietpreises per Überweisung zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Endet der Vertrag durch Kündigung, ist eine Gebühr in Höhe der im folgenden geregelten Stornogebühren zu Bezahlen.


4.4.

Stornogebühren bei Vertragskündigung durch den Mieter:


20% des Gesamtmietpreises bis 150 Tage vor Reiseantritt

50% des Gesamtmietpreises von 149 bis 50 Tage vor Reiseantritt

80% des Gesamtmietpreises 49 bis 30 Tage vor Reiseantritt

100% des Gesamtmietpreises ab 29 Tage vor Reiseantritt


Wir empfehlen, zur Vermeidung der Stornogebühren, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese können Sie im Verlauf der Buchung direkt bei uns buchen.
Wir empfehlen das „TravelSecure - Camper Sorglos Paket“.



5. Zahlungsbedingungen, Kaution



5.1.

Die Zahlung hat wie folgt zu erfolgen:

50% des Mietpreises bis 5 Tage nach Buchungsbestätigung

100% des Mietpreises bis 30 Tage vor Reiseantritt


5.2.

Die Höhe der Kaution richtet sich nach Fahrzeuggröße und beträgt 750,00 €uro, 600,00 €uro oder 500,00 €uro.

Die Kaution muss bei Fahrzeugübergabe in Bar hinterlegt werden. Die Kaution kann durch Abschluss der TravelSecure - Camper Sorglos Versicherung auf 250,00 €uro reduziert werden.


5.3.

Nach Rückgabe wird der Vermieter, unter Berücksichtigung der Ansprüche aus dem Mietvertrag, die Kaution abrechnen und den verbleibenden Betrag auszahlen.


5.4.

Rückerstattungen bei verspäteter Übergabe oder vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes

erfolgen nicht, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Ursache durch den Vermieter zu

verantworten ist.


5.5.

Sollte zur Abwicklung der Zahlung durch einen Zahlungsanbieter die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten nötig sein, so willigen Sie mit Annahme des Vertrags in die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung der Zahlung ein. Der Vermieter behält sich vor, die angebotenen Zahlungsarten und Zahlungsdienstleiter jederzeit zu ändern.


5.6.

Die Rechnungslegung durch den Vermieter erfolgt in elektronischer Form, der Anspruch auf eine Rechnung in Papierform besteht nicht. Die Rechnung wird an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in dieser Form jederzeit widersprechen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.



6. Pflichten des Mieters während der Mietzeit


6.0.1

Das gemietete Fahrzeug ist am 1.Buchungstag bis 11 Uhr abzuholen. Die Rückgabe hat am letzten Buchungstag bis 16 Uhr zu erfolgen. Sollte das Fahrzeug nach 16 Uhr abgegeben werden, wird ein weiterer Tag in Rechnung gestellt. Dies berechtigt nicht zur Nutzung eines weiteren Tages.


6.1.

Der Mietgegenstand ist schonend und fachgerecht zu behandeln.


6.2.

Der Mieter ist verpflichtet, das Rauchverbot während der gesamten Mietzeit einzuhalten. Bei Verstoß wird eine Ozonbehandlung zu Lasten des Mieters durchgeführt. Die Kosten hierfür betragen 200,00 €uro. Der

Mieter ist verpflichtet, den überlassenen Mietgegenstand ordnungsgemäß zu verschließen.


6.3.

Die Inneneinrichtung und Ausstattung sind sorgsam zu behandeln, die Ausstattung bei Rückgabe vollständig zu übergeben. Verlust von Ausstattungsgegenständen und Beschädigungen an der Inneneinrichtung sind zeitnah nach Feststellung der Beschädigung/ des Fehlens dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser genug Zeit hat, Ersatz für den nachfolgenden Mieter bereitzustellen.

Eine Inventarliste mit Erstattungsbeträgen liegt den Fahrzeugunterlagen bei. Der Mieter hat 24 Stunden Zeit, eventuell fehlende Inventargegenstände dem Vermieter zu melden. Nach Ablauf dieser Frist geht der Vermieter von einer Vollständigkeit aus. Fehlendes Inventar am Mietende hat der Mieter zu verantworten und zu laut Inventarliste zu ersetzen.


7. Berechtigte Nutzer



7.1.

Der Mietgegenstand darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Personen genutzt werden.


7.2.

Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Nutzer, denen er den Mietgegenstand auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Nutzers wie für sein eigenes einzustehen.



8. Umfang der Nutzung, Verbote



8.1.

Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des Mietgegenstands berechtigt.


8.2. 

Eine Untervermietung ist dem Mieter untersagt.


8.3. 

Der Mietgegenstand ist maximal mit der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl zu nutzen.



9. Rauchverbot, Mitnahme von Tieren



9.1.

Das Rauchen im Mietgegenstand ist verboten. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entstehen, sowie entgangener Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Mietgegenstands gehen zu Lasten des Mieters. Die Kosten hierfür betragen 200,00 €uro. Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.



10. Übergabe, Rückgabe, Reinigung



10.1. 

 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietgegenstand oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen


10.2.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in vertragsgerechtem Zustand zurückzugeben. Vor der Rückgabe muss dieses Innen besenrein vom Mieter gereinigt werden, die Toilette muss vollständig entleert und gereinigt sein. Eine Außenreinigung ist nur bei übermäßiger Verschmutzung notwendig. Eine gegebenenfalls notwendige Nachreinigung durch den Vermieter wird nach Gebührenliste in Rechnung gestellt.


10.3.

Der Vermieter kann die Übergabe des Mietgegenstands soweit vorenthalten, bis die Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.


10.4.

Die Rückgabe des Mietgegenstands erfolgt in den üblichen Geschäftszeiten des Vermieters. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die, solche Ansprüche begründenden, Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.



11. Ersatz



11.1.

Steht aus der gebuchten Mietgegenstandsgruppe kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung oder kann der individuell gebuchte Mietgegenstand nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbaren oder höherwertigen

Mietgegenstand bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine Mietmehrkosten. Sollte ein geringwertigerer Mietgegenstand angeboten und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden erstattet.



12. Beschränkung der Haftung



12.1.

Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf dreimal den Tagesmietpreis begrenzt.


12.2.

Schadensersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Mietgegenstands, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.



13. Ausschlussfrist, Verjährung



13.1.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme beim Vermieter schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.


13.2.

Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und

nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter, verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.


13.3.

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere

Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen

Namen.



14. Speicherung und Weitergabe von Personendaten



14.1.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert und im Rahmen der für die Vermietung benötigten Art und Weise verwendet.


14.2.

Eine Weiterleitung durch den Vermieter an alle, für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen, Behörden ist gestattet. Dies für den Fall, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw.

verlustgemeldeter Personalurkunden, u.ä.. Gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt. 

 
 
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